Go. Learn. Stay. – der Fördertopf für Bildung und Jugendherbergswesen
Mit „Go. Learn. Stay.“ fördert die Landesgruppe Wien des Österreichischen Jugendherbergsverbandes Bildungsveranstaltungen und Bildungsreisen junger Menschen – und das Jugendherbergswesen. Wer mit seiner Gruppe in einer Jugendherberge oder einem Hostel übernachtet, erhält die doppelte Förderung. Antragsberechtigt sind Schulen, gemeinnützige Jugendorganisationen und Jugendzentren mit Sitz in Österreich. Der ÖJHV-Wien tritt dabei als Mitveranstalter auf, nicht bloß als Geldgeber.
Die zwei Förderstufen
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Stufe 1 – Bildungsveranstaltung: 15 Euro pro Person
Für Bildungsveranstaltungen und Bildungsreisen mit nachweisbarem Bildungsauftrag. Eine Übernachtung ist nicht erforderlich.
Maximal 945 Euro pro Antrag.
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Stufe 2 – mit Übernachtung: 30 Euro pro Person
Für Vorhaben mit mindestens zwei Nächten in einer Jugendherberge oder einem Hostel. HI-zertifizierte Häuser werden bevorzugt, sind aber keine Voraussetzung.
Maximal 1.890 Euro pro Antrag.
Wer gefördert wird
- Antragsberechtigt sind Schulen, gemeinnützige Jugendorganisationen und Jugendzentren mit Sitz in Österreich.
- Gefördert werden 10 bis 60 Jugendliche bis 26 Jahre, dazu bis zu 3 BetreuerInnen, die auch älter sein dürfen.
- Die Gruppe darf größer sein – die Förderung ist auf diese Personenzahl begrenzt.
- Maximal 2 Anträge pro Organisation und Kalenderjahr.
- Der Antrag muss vor Beginn der Veranstaltung gestellt und genehmigt werden.
Was als Bildungsauftrag zählt
Mindestens eines dieser Kriterien muss erfüllt sein:
- Besuch einer Gedenkstätte, eines Museums oder einer Bildungseinrichtung
- interkulturelles Programm und Begegnung
- Sprachkurs oder sprachliches Bildungsprogramm
- Naturpädagogik und Umweltbildung
- Demokratiebildung und politische Bildung
- historisch-kulturelles Programm
- Jugendaustausch mit einer Partnerorganisation im In- oder Ausland
Ablauf in fünf Schritten
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1. Antrag stellen
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2. Entscheidung
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3. Durchführung
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4. Abrechnung
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5. Auszahlung
- Antrag stellen – Formular ausfüllen und vor Beginn einreichen. Es gibt vier Einreichrunden pro Jahr: 28. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November.
- Entscheidung – der Lenkungsausschuss prüft und entscheidet, Rückmeldung in der Regel binnen vier Wochen.
- Durchführung – die Veranstaltung oder Reise findet statt, mit dem ÖJHV-Wien als Mitveranstalter.
- Abrechnung – Unterlagen binnen vier Wochen nach Ende einreichen: Belege, Fotos, Kurzbericht. Bei Stufe 2 zusätzlich die Rechnung des Hauses als Übernachtungsnachweis.
- Auszahlung – der ÖJHV-Wien überweist die Förderung nach Prüfung der Abrechnung.
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Hinweis
Die Förderung ist eine freiwillige Leistung. Es besteht kein Rechtsanspruch. Über die Vergabe entscheidet der Lenkungsausschuss des ÖJHV-Wien nach freiem Ermessen.
Es gilt die Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung.
Downloads
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Förderantrag zum Ausfüllen (PDF)*
Das ausfüllbare Antragsformular für dein Projekt als Alternative zum Online-Formular.
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Förderrichtlinie (PDF)
Alle Voraussetzungen, Förderkriterien und Rahmenbedingungen im Überblick.
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Informationsflyer (PDF)
Die wichtigsten Informationen zum Fördertopf kompakt zusammengefasst. (gerne zum Teilen)
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* Das Antragsformular ist ein ausfüllbares PDF: Man kann es am Rechner ausfüllen, speichern und per E-Mail schicken – oder ausdrucken und unterschrieben per Post senden. Es ist die Alternative zum Onlineformular für alle, die den Antrag intern unterschreiben lassen müssen.